Kosten u. Formulare
Kosten
Alle Rechtsanwälte haben bei der Berechnung ihres Gebührenanspruches die gesetzlichen Regelungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) zu beachten.
Nach dem RVG bestimmt sich die Höhe der anfallenden Gebühren i.d.R. nach dem Streitwert.
Bei nichtvermögensrechtlichen Streitigkeiten wie z.B. Umgangsverfahren regeln besondere gesetzliche Vorschriften die Höhe des Streitwertes für dieses Verfahren.
Über die anfallenden Kosten informiere ich Sie gern vorab. Dann können Sie sich entscheiden, ob Sie die Leistung in Anspruch nehmen möchten oder nicht.
Kostenübernahme
Für Mandanten mit geringem Einkommen kann für eine Beratung oder die außergerichtliche Tätigkeit Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragt werden.
Die Formulare sind in der Kanzlei vorrätig.
Bei einer gerichtlichen Tätigkeit besteht die Möglichkeit der Beantragung von Verfahrens- bzw. Prozesskostenhilfe.
Sofern eine Rechtsschutzversicherung besteht, hole ich vorab die Deckungszusage für Sie ein.