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Rechtsgebiete
01/
ZIVILRECHT
Das Zivilrecht umfasst alle Auseinandersetzungen zwischen Privatpersonen, zwischen Privatpersonen und Unternehmen sowie Konflikte von Unternehmen untereinander. Hierzu gehören beispielsweise:
  • Forderungsangelegenheiten         
  • Vertragsrecht
  • Unterlassungsansprüche
  • Versicherungsrecht Arzthaftungsrecht
  • Schadensersatz und Schmerzensgeld
  • Mängel- und Gewährleistungsrechte
02/
ARBEITSRECHT
Das Arbeitsrecht umfasst vielschichtige Fragen aus dem Bereich der Arbeitswelt im Ausbildungsverhältnis bis zur Rente. Dabei spielen oftmals auch übergreifend sozialrechtliche Probleme, z. B. mit dem Arbeitslosengeld, eine Rolle.
Da der Arbeitsplatz in der Regel Ihre wirtschaftliche Existenz sichert, sollten Sie bei Problemen frühzeitig anwaltlichen Rat einholen. Nach Zugang einer Kündigung bleiben Ihnen beispielsweise nur drei Wochen Zeit, um sich gerichtlich dagegen zu wehren.

Ich berate und vertrete Sie in allen Problemfeldern des Arbeitsrechts. Hierzu gehören vor allem:

  • Kündigungsschutzklagen
  • Gestaltung von Abwicklungs- und Aufhebungsverträgen, Geltendmachung von Abfindungen
  • Klärung und Durchsetzung von Entgeltansprüchen, Urlaubsabgeltungsansprüchen
  • Abmahnungen
  • Arbeitslosengeld
03/
STRAFRECHT
Ich berate und vertrete Sie sowohl im Ermittlungsverfahren als auch gerichtlich in strafrechtlichen Angelegenheiten.

Hierzu gehören zum Beispiel:

  • Akteneinsicht
  • Ermittlungsverfahren
  • Strafbefehl
  • Verteidigung im Strafverfahren
  • Jugendstrafrecht
04/
VERKEHRSRECHT
Zu den verkehrsrechtlichen Angelegenheiten gehören:

  • Akteneinsicht bei der Polizei/Staatsanwaltschaft
  • außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung von Schadensersatz und Schmerzensgeldansprüchen
  • Vertretung von Geschädigten gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung und Unfallverursachern
  • Korrespondenz mit der eigenen Haftpflichtversicherung
  • Verteidigung Betroffener oder Beschuldigter in Verkehrsstrafsachen z.B. fahrlässige Körperverletzung
05/
ERBRECHT
Ich berate Sie sowohl bei der Planung Ihrer eigenen Erbfolge, als auch bei allen Fragen nach einem Erbfall.
Sie haben Probleme mit Miterben oder wurden gar von der Erbfolge ausgeschlossen? Ich vertrete Sie bei der Auflösung von Erbengemeinschaften und der Durchsetzung von Erbansprüchen gegen Miterben. Übergangene Erben unterstütze ich bei der Geltendmachung der Pflichtteilsansprüche.

  • Erbauseinandersetzung
  • Pflichtteilsansprüche
  • Gestaltung von Testamenten (Berliner Testament für Ehegatten/ Einzeltestamente)
  • individuelle Patientenverfügungen/Vorsorgevollmachten
06/
FAMILIENRECHT
Ich berate und vertrete meine Mandanten in allen Angelegenheiten des Familienrechts.
Hierunter fällt vorrangig die umfassende Vertretung bei Trennung und Scheidung. Gemeinsam mit den Mandanten erarbeite ich sachgerechte Lösungen für alle Fragen des Unterhalts, des Sorge- und Umgangsrechts mit gemeinsamen Kindern, der Vermögensauseinandersetzung, der Teilung der Haushaltsgegenstände etc.
Familiensachen sind oftmals von einer besonderen Verfahrenslänge gekennzeichnet. So ist beispielsweise vor einer Ehescheidung grundsätzlich eine Trennungszeit von einem Jahr einzuhalten. Gerade im Familienrecht besteht daher die Gefahr, dass sich nicht gewollte Rechtsverhältnisse manifestieren und dem anwaltlich nicht betreuten Laien hierdurch Rechtsnachteile entstehen. Sofern erforderlich erwirke ich daher für meine Mandanten rechtsschützende einstweilige Verfügungen oder helfe, entsprechende Begehren der Gegenseite abzuwehren oder bereits von vornherein zu erschweren.
Zu den familienrechtlichen Angelegenheiten gehören u.a.

  • Ehescheidung
  • Versorgungsausgleich
  • Vermögensauseinandersetzung unter Ehegatten
  • Zuweisung der Ehewohnung
  • Unterhaltsverfahren (Trennungs-, Ehegatten-, und Kindesunterhalt)
  • Haushaltsteilung
  • Verfahren nach dem Gewaltschutzgesetz
  • Sorgerechtsstreitigkeiten (Übertragung alleinige elterliche Sorge, Streit um Aufenthaltsbestimmungsrecht, Gesundheitssorge…)
  • Umgangsstreitigkeiten
  • Vaterschaftsanfechtungs- oder feststellungsverfahren
07/
SOZIALRECHT
Ich berate und vertrete Sie in allen sozialrechtlichen Angelegenheiten.
Es passiert nicht selten, dass Behörden unvollständige Auskünfte erteilen oder Sie werden zwischen Krankenkasse, Bundesagentur für Arbeit, Jobcenter, Rentenversicherung und anderen Behörden hin und her geschickt. Doch Vorsicht, hier gibt es Antragsfristen und Mitwirkungspflichten, die Sie nicht versäumen sollten.
Ist ein Antrag abgelehnt, gilt es schnell zu handeln. Sie haben grundsätzlich nur einen Monat Zeit Widerspruch gegen einen Bescheid einzulegen.
Ich helfe Ihnen das "Beamtendeutsch" zu verstehen und Ihre Rechte zu wahren. Ich setze Ihre Ansprüche gegenüber den Behörden, den Rentenversicherungen und den Krankenkassen durch und berate und vertrete Sie individuell.

  • Antrags-, Widerspruchs-, und Klageverfahren im gesamten Sozialrecht
  • Arbeitslosengeld (z.B. Vorgehen gegen Sperrzeiten)
  • Grundsicherung SGB II (Erstattungsbescheide, Prüfung von Bewilligungsbescheiden, Überprüfungsanträge nach Ablauf der Widerspruchsfrist)
  • Rentenversicherungsrecht (Erwerbsminderungsrente, Grundsicherung bei Erwerbsminderung, etc.)
  • Schwerbehindertenrecht (Erhöhung des Grades der Behinderung, Merkzeichen)
  • Sozialhilferecht SGB XII
  • Kranken- und Pflegeversicherungsrecht
  • gesetzliche Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft)
  • Kindergeld
  • BAföG
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